OPC GmbH

Steuerliche Behandlung

Ansparphase

Die Beiträge für den Riester-Vertrag (Eigenbeitrag plus Zulage) können bei der Einkommensteuererklärung bis zu einer Höhe von 1.575 Euro (ab 2008 2.100 Euro) als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Sofern sich im Rahmen der "Günstigerprüfung" ergibt, dass der hieraus entstehende Steuervorteil höher ist als die Zulagen, ergibt sich somit durch diese Steuerersparnis eine zweite, indirekte staatliche Förderung.

Auszahlungsphase

Die auf geförderten Beiträgen beruhenden Auszahlungen aus dem Riester-Vertrag sind in voller Höhe mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Dieser ist in der Regel jedoch niedriger als während der Erwerbsphase, so dass sich für die Auszahlungen auch eine geringere steuerliche Belastung ergibt.

 

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