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Voraussetzungen
Folgende Personengruppen können u. a. einen Riester-Vertrag mit der entsprechenden staatlichen Förderung abschließen:
- Rentenversicherungspflichtige Angestellte
- Beamte, Richter und Soldaten
- Auszubildende
- Wehr- und Zivildienstleistend
- Bezieher von Arbeitslosengeld I und II
Ein Riester-Vertrag muss, um als solcher anerkannt zu werden, zertifiziert sein, d .h. er muss bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllen. Dies sind u. a.:
- Zu Beginn der Auszahlungsphase müssen mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen
- Die Auszahlungsphase beginnt frühestens mit dem 60. Lebensjahr des Begünstigten
- Die Auszahlung erfolgt als lebenslange Rente, lediglich 30 % des Kapitals dürfen zu Beginn der Auszahlungsphase als Einmalzahlung gezahlt werden
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